Es ist wichtig ein Gleichgewicht zu finden in dem der Terror wirksam bekämpft wird, ohne dass sich Deutschland zu einem „Überwachungsstaat“ entwickelt, doch es gibt dringlichere Aufgaben des Rechtsstaates.
Die Exekutive leistet in den verschiedenen Kriminalabteilungen solide Arbeit, wird aber durch die Justiz nur unzureichend unterstützt. Die Aufklärung und Festnahme bereitet weit aus weniger Probleme als die folgende Verurteilung. Das betrifft einmal die in den Medien bekannt gewordenen Skandalurteile und zum anderen den gerichtlichen Alltag in dem Täter mit Hilfe von unverständlichen Gesetzesparagraphen, psychologischen Gutachten oder Vergleichen teilweise lächerliche Strafen bekommen. Der umgangssprachliche Ausdruck „Rechtsverdreher“ beschreibt sehr einfach wie weit sich die deutsche Justiz vom Rechtsempfinden der Bevölkerung entfernt hat.
Prioritäten neu verteilen
Der Ansatz der Resozialisierung darf nicht länger oberstes Ziel unseres Justizsystems sein.
Primäres Ziel eines jeden Rechtsstaates muss der Schutz der Allgemeinheit sein.
Sekundäres Ziel sollte umfassende Hilfe für die Opfer sein und erst an dritter Stelle sollte eine Resozialisierung der Täter stehen.
Opfern helfen
Die Opfer von Kriminalität und Gewalt benötigen besondere Zuwendung. Es besteht ein besonderes Schutzbedürfnis und es ist Hilfe von Außen notwendig um mit körperlichen, seelischen und materiellen Folgen von Straftaten umgehen zu können.
Die Interessen von Opfern und Tätern werden in Deutschland nicht einmal gleichwertig behandelt. Hier ist eine Kernsanierung der justiziablen Praxis notwendig.
Der Staat stellt den Opfern von Tötungsdelikten und Sexualstraftaten einen eigenen Rechtsbeistand zur Seite, weil Opfer von Tötungsdelikten sich nicht selbst vor Gericht vertreten können und die Opfer von Sexualdelikten fast immer Unterstützung bei ihrer Zeugenaussage brauchen.
Die restlichen Opfergruppen haben, bei entsprechendem finanziellen Hintergrund, die Möglichkeit der Nebenklage.
Der Staat muss auch diesen Menschen einen Rechtsbeistand stellen, da auch die Opfer von z.B. Menschenraub, Folter oder schwerer Körperverletzung vor Gericht geschützt werden müssen und einen Juristen haben sollten, der anders als der Staatsanwalt, nur ihre Interessen vertritt.
Außerdem sollte bei der Verwendung von Geldstrafen mehr auf die Interessen der Geschädigten eingegangen werden. Momentan sind die Hilfestellungen für Opfer von Straftaten meisten Angebote von Vereinen, die auf Spenden angewiesen sind. Hier muss das Gemeinwesen seiner Verantwortung nachkommen und Programme anbieten die den Betreffenden helfen ihre Schäden zu verarbeiten.
Bei der Knappheit von Finanzmitteln muss ein Antiaggressionstraining gestrichen werden, wenn dadurch die psychologische Betreuung von Vergewaltigungs- oder Entführungsopfern finanziert werden kann.
Auch Meinungsfreiheit hat Grenzen
Selbst die empfindliche Thematik der Meinungsfreiheit muss so weit eingeschränkt werden, dass der öffentliche Hohn von Tätern über ihre Opfer unterbunden werden kann.
Ein berühmtes Beispiel sind SEDler, wie Lothar Bisky, die Folter, Schießbefehl und Bespitzlung der Menschen in der DDR öffentlich leugnen. Die historischen Verhältnisse sind unstrittig nachgewiesen und dürfen nicht im Nachhinein von den einstigen Verbrechern verdreht werden. Solche Leugnungen sind die pure Demütigung der Opfer und dürfen nicht durch die freie Meinungsäußerung gedeckt werden.
Ausnahmen, wie die Bestreitung von „Auschwitz“, sind voll und ganz berechtigt und müssen auch auf andere Themenfelder (z.B.: die Verbrechen im Zusammenhang mit dem DDR-Regime oder den RAF-Terror) ausgedehnt werden.
Der Koran ist kein deutsches Gesetzbuch
Viele Richter begründen Milderungen in Strafmaßen mit dem kulturellen Hintergrund. Diese Begründung muss vollständig verboten werden. Grundlage für die Rechtssprechung muss das Grundgesetz sein. Die Gleichbehandlung durch das Gesetz verträgt keine falsch verstandene Toleranz im Bezug auf Straftaten.
Selbst wenn Ehrenmorde, Zwangshochzeiten, Häusliche Gewalt, Vergewaltigung oder Körperverletzung durch irgendwelche Kulturausprägungen gedeckt sein sollten sind sie in Deutschland in aller Härte und ohne jede Ausnahme zu verfolgen.
Zentrale Forderung
Der JU Kreisverband Wolfenbüttel fordert die politischen Endscheidungsträger auf die Gewichtung im Umgang mit Kriminalität grundlegend zu verändern, um die Allgemeinheit vor Straftaten zu schützen und den Opfern umfassende Hilfestellungen zu bieten.
Verfasser: Adrian Haack
[11.10.2007]