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Die Kolumne
12/08 Bürokratiemonster Hartz IV
von Olaf Rössing
Viel ist los in diesen Tagen am Berliner Sozialgericht. Grund dafür: Hartz IV. Dabei sollte die Arbeitsmarktreform doch dabei helfen Bürokratie abzubauen und das System zu vereinfachen.

Doch leider stellt sich seit deren inkraft treten im Jahre 2005 heraus das genau das Gegenteil passiert. Bleiben wir beim Berliner Sozialgericht. Im Geburtsjahr gab es dort 7.000 spezifische Klagen, im Jahre 2008 waren es bereits 21.000. Aufgrund dieser Flut, der größten Klageflut seit der Gründung unserer Republik, und der örtlichen personellen Ausstattung, werden von diesen 21.000 Klagen, cirka 16.000 ins nächste Jahr übertragen. Wie sich diese Tatsache auf die durchschnittliche Verfahrensdauer, derzeit 13 Monate, und auf das Gemüt der Antragssteller auswirken wird, dürfte jedem klar sein.

 

Die Ursache der Klageflut wird darin vermutet das Hartz IV das Ziel verfolgen soll die Fallbearbeitung zu pauschalisieren und somit den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen, sowie aufwendige Einzelfallentscheidungen abzuwenden. Was auch durchaus legitim ist, denn es ist anzunehmen das sich unter Millionen von Einzelfällen die Mehrzahl in Grundzügen gleicht. Doch es kommt der Verdacht auf das sich die Antragssteller den Individualismus ihre Falles und somit ihres Schicksals, mit einer Klage vor Gericht versuchen einzufordern.

 

So sehen sich die Richter an den Sozialgerichten auch mit immer wieder neuen Fragen konfrontiert: Muss das Jobcenter bei Haushaltsgründung eine Waschmaschine bezahlen? Ist eine Mietkaution Vermögen? Ist Schmerzensgeld Vermögen und somit dem Regelsatz anzurechnen? Ist ein Krankenhausessen Vermögen?

Letztere Frage ist mittlerweile schon ein Klage-Klassiker geworden. Man stelle sich den Fall folgendermaßen vor: Ein Hartz IV-Empfänger muss ins Krankenhaus. Dort gibt es Verpflegung, in der Regel bestehend aus Frühstück, Mittag und Abendbrot. Das Jobcenter klassifiziert diese Verpflegung als Einkommen, genauer gesagt als eine geldwerte Leistung die vom Regelsatz abzuziehen ist. Abgezogen werden hierfür 4 € pro Tag.

 

Ein weiterer Klassiker in der Klageflut ist die sogenannte "Kochgaspauschale". Hierzu muss man folgendes wissen. Die Hartz-IV-Leistung besteht aus einem Regelsatz (bei einem Single 351 €), einer eventuell vorhandenen Miete und Heizkosten. Man stelle sich nun einen Haushalt vor indem es neben der Gasheizung auch einen Gasherd gibt. Die Verwendung des Herdes fällt unter den Regelsatz, er dient der Zubereitung des Essens. Gas wird aber grundsätzlich über die Heizkosten abgerechnet. Nun unterstellt das Jobcenter dem Leistungsbezieher automatisch Missbrauch, da er sich eine Sache (das Gas) zweimal bezahlen lässt.

Hierzu hat das Bundessozialgericht folgendes Urteil verfasst:

"So ist allein für den Ansatz des täglichen Mittagessens ein Betrag von 0,12 € für Kochenergie angemessen, woraus sich ein monatlicher Betrag von 3,60 € errechnet. Weitere Kochenergiekosten (für die Zubereitung evtl. einer weiteren warmen Mahlzeit oder kleinerer Mahlzeiten, Kaffee, Tee etc.) in Höhe von 1,25 € monatlich, mithin 0,0416 € täglich, erscheinen der Kammer danach als durchaus angemessen."

 

0,0416 €. War das der Sinn von Hartz IV?

 

Grundsätzlich finde ich die Arbeitsmarktreformen für angemessen. Ich bin allerdings der Überzeugung das hier ein dringender Nachholbedarf in Sachen Bürokratieabbau vorhanden ist. Das würde dem Staat vieles ersparen: Aufgeriebene und angespannte Zahlungsempfänger, überforderte Sozialgerichte, eine Menge Kosten und sehr viel Papier!

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